KREIS CUXHAVEN/HANNOVER. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag die 2G+-Regel für körpernahe Dienstleistungen gekippt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die 2G-Regel im Einzelhandel. Paukenschlag am Freitag: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bezeichnet den Ausschluss von Ungeimpften bei körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren, Kosmetikern oder Fußpflegern, als unangemessen - und hebt ihn mit sofortiger Wirkung auf. Nachdem das Gericht die bislang geltende 2G+-Regel bei körpernahen Dienstleistungen für unzulässig hat, will die niedersächsische Landesregierung nun kurzfristig prüfen, ob der Beschluss mögliche rechtliche Auswirkungen auf die vorgesehenen Änderungen in der Corona-Verordnung hat. mehr...
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