Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aussetzung zur Bewährung der Haftstrafen für die verurteilten Kölner Autoraser aufgehoben. Der BGH verwies das Verfahren in der in Karlsruhe verkündeten Entscheidung an das Landgericht Köln zurück. Die beiden Männer müssen befürchten, dass sie Haftstrafen verbüßen müssen. [mehr...]