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Sonntag, Mai 03, 2020
Bundesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrecht-lichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. mehr...