Dienstag, September 15, 2015

EUGH: Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen

Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht
sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen
Grundsicherung Im Urteil Dano hat der Gerichtshof unlängst festgestellt, dass ein solcher
Ausschluss bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in einen anderen Mitgliedstaat
einreisen, ohne dort Arbeit suchen zu wollen, zulässig ist. [mehr...]


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