Sonntag, Juni 03, 2012

Ham Radio: qrz.com: Well-known DXpeditioner Baldur Drobnica DJ6SI arrested in Greece for "espionage". Deutsche Funkamateur wegen angeblicher Spionage in Griechenland festgenommen

Three Greek hams are announcing on their blogs that well-known DXpeditioner Baldur Drobnica DJ6SI has been arrested in Greece allegedly for espionage, while in holiday on the island of Kos. He was “producing strange noises” with his computer (CW and RTTY). His activity was spotted on DX clusters. The first blog is featuring a video with explanations in Greek language presented by Baldur’s lawyer. Baldur says in German that he is going to complain to Amnesty International and he answers a question of the lawyer saying that he never experienced such a treatment from authorities of the 70 countries he visited as a DXpeditioner. But he almost lost his life when trying to activate Spratly Island in 1983. Two of his colleagues died. [more...]


Live Mitschnitt mit Baldur Drobnica (Rufzeichen DJ6SI) und seinem Verteidiger

SV5BYR (Greece Ham callsign of : That can happen only at Greece....!!!!

Man muss dazu wissen, dass lizensierte Funkamateure in den Ländern mit der sogenannten CEPT Lizenz mit dem Vorsatz des Landeskenner vor dem eigenen Rufzeichen (Griechenland SV/xxxxx) senden darf. 

[wikipedia]

CEPT-Lizenz (Funkbetrieb im Ausland) [Bearbeiten]




Die CEPT-Lizenz wurde vom ERO eingeführt, um den Amateurfunkbetrieb im Urlaub oder bei dauerhaftem Aufenthalt in anderen Ländern zu vereinfachen. Sie besteht aus zwei voneinander unabhängigen Teilen. Der erste Teil, die Empfehlung T/R 61-01 CEPT Radio Amateur Licence,[1] regelt den Amateurfunkbetrieb bei einem kurzzeitigen Auslandsaufenthalt. In 31 Ländern[2] kann man Funkbetrieb machen, ohne erst eine Lizenz bzw. ein Rufzeichen im Gastland beantragen zu müssen. Im zweiten Teil, der Empfehlung T/R 61-02 Harmonised amateur radio examination certificates,[3] wird die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen festgeschrieben und gleichzeitig werden die Themen vorgegeben, die in einer Amateurfunkprüfung abgeprüft werden müssen, um international anerkannt werden zu können. 21 Länder wenden die T/R 61-02 an.[4]
Für Deutschland hat die Bundesnetzagentur die beiden o.g. CEPT-Empfehlungen durch die Amtsblatt-Verfügung 11/2005[5] in nationales Recht umgesetzt.
Beispiel für den Funkbetrieb nach CEPT-Empfehlung im Ausland: Die deutsche Station mit dem Rufzeichen DL1XXX funkt in Spanien (Landes-Präfix EA). Dann benützt sie dort das Rufzeichen EA/DL1XXX. Vor Einführung der CEPT-Regulierung musste man für jeden Auslandsaufenthalt im Gastland eine Lizenz beantragen. Die dortige Behörde erteilte ein spezielles Rufzeichen. Jedes Land musste mit der Behörde des anderen Landes ein Abkommen schließen, in dem jeweils die Details festgelegt wurden. Das bedeutete für 30 Länder den Abschluss von 900 zwischenstaatlichen Abkommen. Der CEPT-Regulierung kann jedes neue Land durch einfache Willenserklärung, ohne Verhandlung, beitreten. [Link]