untergeordnete Dienststellen angewiesen, auch in Fällen von „störenden Beeinflussungen“, die durch versteckte Mängel fremder Geräte verursacht worden waren, die daran beteiligten, aber völlig schuldlosen Funkamateure mit z.B. Sendeleistungsbeschränkungen zu belegen. [mehr...]
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Montag, März 12, 2012
funk-telegramm.de: Vorsätzlicher Rechtsbruch im deutschen Wirtschaftsministerium?
Der geneigte Leser möge sich ein eigenes Bild machen. Bereits Anfang der 60-iger Jahre hatte man
untergeordnete Dienststellen angewiesen, auch in Fällen von „störenden Beeinflussungen“, die durch versteckte Mängel fremder Geräte verursacht worden waren, die daran beteiligten, aber völlig schuldlosen Funkamateure mit z.B. Sendeleistungsbeschränkungen zu belegen. [mehr...]
untergeordnete Dienststellen angewiesen, auch in Fällen von „störenden Beeinflussungen“, die durch versteckte Mängel fremder Geräte verursacht worden waren, die daran beteiligten, aber völlig schuldlosen Funkamateure mit z.B. Sendeleistungsbeschränkungen zu belegen. [mehr...]