Der kleine Philipp starb im Swimmingpool, nachdem er mit seinem Arm in ein ungesichertes Ansaugrohr geraten war. Der deutsche Reiseveranstalter ITS wies jede Verantwortung hierfür zurück. In einem langjährigen Rechtsstreit entschied nun das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz.
Autor: Wolfgang Rathgeber
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